Grundbuchplan um etwa 1920
Eine Neunkircher Stadtmauer wird erstmals 1296 erwähnt. Auch die Neunkircher Offnung von 1330 und weitere Quellen von 1419 und 1472 bezeugen Mauern, Türme und Toranlagen.
Offenbar wurde kurz nach der Gründung der Stadt mit dem Bau der Befestigungsanlagen begonnen und längere Zeit daran gebaut. Die Neunkircher Offnung zeigt, wie die Kosten für diesen teuren Grossbau aufgeteilt werden. Beteiligt werden alle, die ein Interesse am Schutz durch die Stadtmauern haben. Der Stadtherr bezahlt den Lohn und den Unterhalt der Bauleute, die Bürger der Stadt besorgen das Baumaterial aus den Steinbrüchen und Wäldern der Umgebung. Wer über Besitz oder Einkünfte verfügt, muss einen Geldbeitrag leisten.
Um 1300, also knapp vierzig Jahre nach der Gründung, gab es in Neunkirch 53 steuerpflichtige Bürger und 37 Hofstättenzins zahlende Häuser – das entspricht nach dem allgemein üblichen Umrechnungsfaktor etwa 170 Einwohnern. Der Bau der Stadtmauer und der Türme muss also für die Bewohner ein grosser Arbeitsaufwand und eine finanzielle Belastung gewesen sein. Trotzdem war die Stadt offenbar attraktiv, und es gab genügend Interessenten, die sich um ein Grundstück bemühten.
Dazu wurde die Stadt in Hofstätten eingeteilt, die nicht erworben, aber gegen Zins vom Stadtherrn «gemietet» werden konnten. In andern Gründungsstädten, Freiburg oder Bern beispielsweise, wurden Hofstätten von 30 Metern Breite auf 17.5 Meter Tiefe gefunden, was etwa 100 × 60 Fuss entspricht. Die Hofstätten wurden in Hausplätze, die «casalia», unterteilt, auf denen die Bewohner dann ihre Häuser bauten. Für Neunkirch gibt es bisher keine Urkunden mit entsprechenden Angaben, auch liegen keine archäologischen Untersuchungen vor. Bei 37 Häusern und 53 steuerpflichtigen Bürgern ist davon auszugehen, dass zu Beginn die Hofstätten nicht vollständig überbaut waren. Ein Teil wurde vermutlich als Garten und für das Kleinvieh genutzt. Die dichtere Bebauung bis zum heutigen Ausmass dürfte dann erst im 15.Jahrhundert begonnen haben.
Beim näheren Betrachten der Grundstücke und deren Grenzen fallen diese Merkmale auf:
1. Es treten gehäuft Grundstücke mit gleichen Breiten auf z.B. 36 und 18 Fuss oder 24 und 12 Fuss.
2. Sieben Grundstücke von 36 Fuss liegen in einem Raster, der sich über die Gassen hinzieht.
Aus diesen Spuren lässt sich ein Raster herstellen aus zwei mal neun Kolonnen mit einer Breite von 36 Fuss. In der Mitte und an den Enden sind sie durch eine 16 Fuss breite Spalte getrennt.
Aus der Geometrie der Stadt und aus den Spuren eines noch erkennbaren Rasters lassen sich als These die Hofstätten ableiten
Und daraus könnte man diese Hofstätten ableiten (Masse in römischen Fuss).
Bei den roten Linien stimmen die Hofstattgrenzen mit den heutigen Grundstückgrenzen überein.
Dieser Hofstättenplan ist eine These, abgeleitet aus einem noch erkennbaren Raster. Er müsste mit weiteren Forschungen, insbesondere mit archäologischen, verifiziert werden.